Terms & Conditions

FASSUNG VOM 02. 06. 2021

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

1. GELTUNGSBEREICH, GÜLTIGKEIT ABWEICHENDER VEREINBARUNGEN
1.1. Die vorliegenden AGB liegen – in der im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils geltenden Fassung – allen
Rechtsgeschäften zwischen supersonic pharma GmbH und ihren Kunden zugrunde. Sie werden vom
Kunden mit Anbotslegung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung / Beauftragung der
ersten Dienstleistung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung in der
jeweils geltenden Fassung.
1.2. Abweichende Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden gelten – wie alle Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen, die Abweichungen von den vorliegenden AGB zum Inhalt haben – nur mit schriftlicher Zustimmung der supersonic pharma GmbH. In Aufträgen des Kunden enthaltene, von den AGB
der supersonic pharma GmbH abweichende Bedingungen gelten als nicht vereinbart, wenn sie von der
supersonic pharma GmbH nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Auf dieses Erfordernis kann
nicht verzichtet werden.
2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT
2.1. Alle Informationen und Anbote der supersonic pharma GmbH sind freibleibend. supersonic pharma
GmbH übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit oder Lieferbarkeit der freibleibend angebotenen
oder bestellten Produkte / Dienstleistungen und ist generell nicht zur Lieferung der bestellten Ware /
Erbringung der beauftragten Dienstleistung verpflichtet.
2.2. Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können sowohl unter Verwendung der bereitgestellten elektronischen Formulare als auch per E-Mail oder Fax gültig übermittelt
werden. Sie gelten erst mit Abschluss ihrer Übermittlung in den ausschließlichen Verfügungsbereich der
supersonic pharma GmbH als eingelangt. Für Übermittlungsfehler gleich welcher Ursache übernimmt
die supersonic pharma GmbH keine Haftung.
2.3. An den Inhalt einer Bestellung bleibt der Kunde bis zum Ablauf von 5 Werktagen nach dem Tag des
Eingangs der Bestellung gebunden. supersonic pharma GmbH behält sich die Annahme von Aufträgen
jederzeit vor. Der Auftrag gilt mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden oder mit
Versendung der bestellten Ware / Beginn der beauftragten Dienstleistung(en) an den Kunden als rechtsverbindlich angenommen (Vertragsabschluss).
2.4. Der Vertrag kommt mit der von supersonic pharma GmbH bestätigten bzw. (auch wenn nur ein Teil
der Bestellmenge verfügbar ist) der von supersonic pharma GmbH versendeten Menge zustande.
2.5. Der Inhalt einer von supersonic pharma GmbH – allenfalls auch automationsgestützt – übersandten
Auftrags- und Empfangsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht, widrigenfalls das Geschäft mit
dem von supersonic pharma GmbH bestätigten Inhalt zustande kommt.
2.6. Die supersonic pharma GmbH liefert Arzneimittel ausschließlich an Kunden, die entsprechend der
letztgültigen Fassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) empfangsberechtigt sind.
2.7. Die supersonic pharma GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch
Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die supersonic pharma
GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten
und dem Kunden.
2.8. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen,
oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die supersonic pharma GmbH, so behält die supersonic pharma GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten
vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten
gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30
Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, begrenzt.
3. PREISE
Dem Kunden ist bekannt, dass die von supersonic pharma GmbH gelieferten Produkte regelmäßig einer
amtlichen Preis- bzw. Spannenregelung unterliegen können. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart,
gelten daher in allen Fällen die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise gemäß Warenverzeichnis bzw.
Listenpreise der supersonic pharma GmbH als vereinbart. Die von supersonic pharma GmbH angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (USt).
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel gemeinsam mit der Lieferung. Rechnungen sind grundsätzlich sofort fällig, es sei denn, es wurden individuelle Zahlungsbedingungen mit der supersonic pharma
GmbH vereinbart. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der
supersonic pharma GmbH vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
4.2. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechselzahlungen müssen vorher
schriftlich vereinbart werden. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden, Zahlungen gelten
erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf dem Konto der supersonic pharma GmbH als bewirkt.
4.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind Verzugszinsen in Höhe von 1% (einem Prozent) über dem